1. Allgemeines, Begriffsbestimmungen
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen von Jana Franke, Bertha-von-Suttner-Allee 4, 21614 Buxtehude (nachfolgend „Housemakeover“ genannt), bilden die Grundlage für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen „Housemakeover“ und deren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen den etwaigen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers vor. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt. Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber deren Gültigkeit an.
Vereinbarungen, welche diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen abändern oder aufheben, sind nur dann gültig, wenn „Housemakeover“ hierzu in Textform zugestimmt hat. „Housemakeover“ ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern. Nach Zugang dieser Änderungsmitteilung besitzt der Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht für einen Zeitraum von 30 Tagen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 30 Tagen den Änderungen in Textform widerspricht.
Der Auftraggeber ist Verbraucher, soweit der Zweck der beauftragten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Der Auftraggeber versichert für dieses Vertragsverhältnis seine eigene E-Mail-Adresse zu verwenden.
2. Vertragsschluss
Alle Angebote von „Housemakeover“ sind freibleibend und unverbindlich. An „Housemakeover“ gerichtete Aufträge sind nur dann verbindlich, wenn diese durch „Housemakeover“ innerhalb von zwei Wochen in Textform per E-Mail, oder per Post bestätigt werden.
Die in einem solchen Angebot enthaltenen Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsangabe zu Grunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.
Genauso ersetzt eine Lieferung, Teillieferung oder Rechnungsstellung die Auftragsbestätigung. Mündliche Nebenabreden oder Zusagen bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Eine nachträgliche Änderung oder Erweiterung des Auftrages muss Housemakeover nicht akzeptieren. Housemakeover ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen zu verweigern.
Angestellte oder nur kurzfristig Beschäftigte sind nicht befugt verbindliche mündliche Erklärungen abzugeben.
3. Leistungen
„Housemakeover“ erbringt Leistungen im Bereich Visualisierung, insbesondere die grafische Darstellung von Bestandsimmobilien aller Art. Durch diese Darstellungen wird eine Vorschau der geplanten Umbaumaßnahmen des Objektes zur Verfügung gestellt. Die Darstellung erfolgt anhand der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Materialien (Fotos) und Informationen. Im Vordergrund steht hier der Gesamteindruck des Gewerks.
„Housemakeover“ setzt vorhandene digitale Dateien (Fotos) voraus. Wenn Unterlagen nur auf Papier oder in nicht digitaler Form vorliegen, können dem Auftraggeber zusätzliche Kosten für das Übertragen, Scannen oder Einarbeiten der Vorlagen, Fotos und Materialien entstehen.
Korrekturdurchläufe sind je nach Produkt- und Paketwahl im Preis enthalten. Sollten darüber hinausgehende Korrekturdurchläufe notwendig werden, müssen diese gesondert in Textform angefragt werden. „Housemakeover“ ist nicht verpflichtet, die über das Paket hinausgehenden Korrekturdurchläufe umzusetzen. Zusätzliche Korrekturen werden zum aktuellen Stundensatz abgerechnet, der dem Auftraggeber vorher schriftlich mitgeteilt wird.
„Housemakeover“ ist berechtigt, Leistungen durch Dritte durchführen zu lassen, ohne dass es einer Zustimmung des Auftraggebers bedarf.
Die Ausarbeitung konstruktiver Detaillösungen ist grundsätzlich nicht Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistung. Der Auftraggeber überprüft die technische Machbarkeit eines Gewerkes, die baurechtlichen Vorschriften und ob es den Regeln der Technik entspricht auf eigene Verantwortung. Eine Prüfung durch „Housemakeover“ ist nicht geschuldet.
Der genaue Vertragsgegenstand ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung und dem erteilten Auftrag.
„Housemakeover“ ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen.
Alle in der Bildersammlung von „Housemakeover“ vorhandenen Dateien werden kostenlos zur Umsetzung der Visualisierungen durch „Housemakeover“ zur Verfügung gestellt und dafür benutzt. Sollten spezielle oder ganz bestimmte Elemente benötigt werden, trägt der Auftraggeber die Mehrkosten.
4. Umfang der Leistungen, Gewährleistung
Alle Aufträge und Vereinbarungen verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Umfang. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zur Wirksamkeit der Textform.
„Housemakeover“ behält sich vor, auch für Mitbewerber des Auftraggebers zu arbeiten.
Nach Vertragsschluss beauftragte Leistungen werden gesondert abgerechnen.
Es gilt die gesetzliche Gewährleistung. Subjektive oder gestalterische Ansichten des Auftraggebers berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme der Leistungen. Für alle Details, die nicht vor Angebotserstellung in Detail, Form, Art und Farbe ausdrücklich schriftlich mitgeteilt wurden, gilt im Rahmen der Auftragsdurchführung grundsätzlich Gestaltungs- und Ideenfreiheit. Sofern das jeweilige Gewerk aufgrund seiner generellen Form und Funktion dargestellt ist, gilt die Leistung als erbracht.
5. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers, Rechte Dritter
Soweit der Auftraggeber Inhalte zur Durchführung des Auftrages zur Verfügung stellt, versichert dieser die erforderlichen Rechte an den Inhalten zu besitzen und stellt „Housemakeover“ von jeglichen Ansprüchen Dritter diesbezüglich frei. Alle erforderlichen Daten zur Erstellung des Projektes (z. B. Ansichten, Zeichnungen, Pläne, Materialinformationen, etc.) werden vom Auftraggeber in gut lesbarer und kompatibler, digitaler Form vor Projektbeginn kostenlos zur Verfügung gestellt. “Housemakeover” haftet nicht für falsche oder unvollständige Angaben des Auftraggebers.
Der Auftraggeber unterstützt „Housemakeover“ bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung. Insbesondere gehört hierzu, dass der Auftraggeber die zur Auftragsabwicklung erforderlichen Informationen per Upload oder E-Mail zur Verfügung stellt. Im Auftrag enthalten sind keine Besichtigungstermine, Aufmaßarbeiten o. ä. vor Ort. Alle Informationen, die zur Durchführung des Auftrages erforderlich sind, stellt der Auftraggeber kostenfrei per Webformular oder E-Mail zur Verfügung.
Der Auftraggeber ist für die Speicherung von übermittelten Inhalten selbst verantwortlich. Eine Archivierung durch „Housemakeover“ ist ohne gesonderte Vereinbarung nicht geschuldet.
6. Termine und Lieferung, Abnahme
Die von „Housemakeover“ geschuldeten Leistungen gelten mit der Übermittlung an den Auftraggeber als erfüllt. Bei vereinbarter Übergabe der Arbeiten in digitaler Form, erhält der Auftraggeber diese per E-Mail im JPG Format. Bei vereinbarter Übergabe der Arbeiten in Druckform werden diese per Post an den Auftraggeber verschickt. Das Versandrisiko trägt der Auftraggeber, wenn dieser Unternehmer ist.
Die rechtzeitige Lieferung setzt die Erfüllung der Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber voraus. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben entstehen, sind von “Housemakeover” nicht zu vertreten. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
“Housemakeover” ist berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen eingeräumten Frist zur Übermittlung der Informationen durch den Auftraggeber, den Vertrag zu kündigen und die vereinbarte Vergütung abzüglich etwaig ersparter Aufwendungen zu berechnen.
Die Abnahme gilt als erteilt, wenn innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung keine berechtigten Beanstandungen übermittelt werden.
7 Ablauf der Auftragsdurchführung
Der Auftraggeber hat einen Ansprechpartner zu benennen, der „Housemakeover“ für die Dauer des Auftrages zur Verfügung steht. Die Kontaktperson wird vom Auftraggeber ermächtigt, alle notwendigen Erklärungen hinsichtlich des Auftrages für ihn zu treffen.
Als Basis dienen Fotos vom IST-Zustand der Immobilie. Informationen zu Details wie Materialien und sonstigen Ausstattungselementen müssen unaufgefordert vom Auftraggeber vor Angebotserstellung übermittelt werden.
Jedes Visualisierungspaket hat unterschiedlich viele Korrekturdurchläufe inklusive (Basis-Paket: 1, Klassik-Paket: 2 und Premium-Paket: 3). Ein Korrekturdurchlauf ist schriftlich zu beauftragen und muss klare und eindeutigen Beschreibungen zu konkreten Änderungswünschen enthalten. Dabei darf es sich nur um Details (Hinzufügen/Entfernen von Dekoration/Gegenständen, Farbänderungen, Laufrichtungen etc.) und nicht um Änderungen der grundlegenden Architektur handeln. Ein Korrekturdurchlauf beinhaltet maximal drei Änderungswünsche.
8 Geheimhaltung
„Vertrauliche Informationen“ sind alle der jeweils anderen Partei zur Kenntnis gelangenden Informationen, Dateien und Unterlagen über Geschäftsvorgänge der betroffenen anderen Partei.
Beide Parteien verpflichten sich, über die jeweils andere Partei betreffende vertrauliche Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese nur für die Durchführung dieses Vertrages und den damit verfolgten Zweck zu verwenden.
Beide Parteien verpflichten sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten, und/oder Dritten, die Zugang zu den vorgenannten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen.
Die Geheimhaltungspflicht nach Abs. 2 gilt nicht für Informationen,
a) die der jeweils anderen Partei bei Abschluss des Vertrags bereits bekannt waren,
b) die zum Zeitpunkt der Weitergabe durch den Auftraggeber bereits veröffentlicht waren, ohne dass dies von einer Verletzung der Vertraulichkeit durch die jeweils andere Partei herrührt,
c) die die jeweils andere Partei ausdrücklich schriftlich zur Weitergabe freigegeben hat,
d) die die jeweils andere Partei rechtmäßig und ohne die Vertraulichkeit betreffende Einschränkung aus anderen Quellen erhalten hat, sofern die Weitergabe und Verwertung dieser vertraulichen Informationen weder vertragliche Vereinbarungen noch gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzen,
e) die die jeweils andere Partei selbst ohne Zugang zu den Vertraulichen Informationen des Auftraggebers entwickelt hat,
f) die aufgrund gesetzlicher Auskunfts-, Unterrichtungs- und/oder Veröffentlichungspflichten oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
9 Nutzungsrechte und Urheberrecht
Die erbrachten Leistungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz.
Der Auftraggeber erwirbt ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den gelieferten Inhalten. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Der Erwerb des Nutzungsrechtes steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung durch den Auftraggeber. Bearbeitungen der Inhalte dürfen nicht vorgenommen werden. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte ist ohne Einwilligung von “Housemakeover” nicht zulässig.
Die “Housemakeover” darf die erstellten Inhalte uneingeschränkt zur Eigenwerbung verwenden.
10 Haftung
Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der “Housemakeover”, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet “Housemakeover” nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Die Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der “Housemakeover”, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. Die sich ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit “Housemakeover” den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit “Housemakeover” und der Auftraggeber eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
11 Zahlungsmodalitäten
Die Rechnungen sind sofort und ohne jeden Abzug zahlbar. Skontoabzüge sind unzulässig.
Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen oder sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist die “Housemakeover” berechtigt, Teilrechnungen zu stellen.
Die Zahlung der Vergütung erfolgt durch Überweisung auf das Konto von Jana Franke, Bank: comdirect, IBAN: DE16200411440294617600, BIC COBADEHD044.
Der Auftraggeber gerät mit Ablauf der Zahlungsfrist automatisch in Verzug.
Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigt “Housemakeover”, die laufenden Arbeiten einzustellen. „Housemakeover“ ist berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu verlangen.
“Housemakeover” verlangt, falls nicht schriftlich anders vereinbart, vor Beginn der Auftragsausführung eine Anzahlung in Höhe von 50 % der Auftragssumme. Diese ist mit der Beauftragung fällig. Geleistete Anzahlungen sind bei späterem Projektstorno, Teilstorno oder Projektabbruch durch den Auftraggeber nicht zu verrechnen.
12 Datenschutz
Der Auftraggeber ist mit der Speicherung persönlicher Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit „Housemakeover“ unter Beachtung des Datenschutzgesetzes insbesondere der DSGVO einverstanden. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nicht, soweit dies nicht zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist oder eine Einwilligung des Auftraggebers vorliegt.
Soweit der Auftraggeber die Daten von Dritten übermittelt, versichert dieser, dass er eine Einwilligung vom Dritten eingeholt hat und stellt „Housemakeover“ von jeglichen Ansprüchen diesbezüglich frei.
Die Rechte des Auftraggebers bzw. des von der Datenverarbeitung Betroffenen ergeben sich dabei im Einzelnen insbesondere aus den folgenden Normen der DSGVO:
Artikel 7 Abs. 3 – Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung
Artikel 15 – Auskunftsrecht der betroffenen Person, Recht auf Bestätigung und Zurverfügungstellung einer Kopie der personenbezogenen Daten
Artikel 16 – Recht auf Berichtigung
Artikel 17 – Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)
Artikel 18 – Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Artikel 20 – Recht auf Datenübertragbarkeit
Artikel 21 – Widerspruchsrecht
Artikel 22 – Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden
Artikel 77 – Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Housmakeover löscht die personenbezogenen Daten 10 Jahre nach Beendigung des Auftrags. Beginn der 10 Jahresfrist ist das der Auftragsbeendigung folgende Kalenderjahr.
Zur Ausübung der Rechte wird der Auftraggeber bzw. der Betroffene gebeten, sich per E-Mail an „Housemakeover“ oder bei Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden.
„Housemakeover“ versichert angemessene technisch-organisatorische Maßnahmen getroffen zu haben, um die Sicherheit von personenbezogenen Daten zu gewährleisten und das Risiko für die betroffenen Personen zu reduzieren.
13 Streitschlichtung
Die Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung ist unter folgender Internetadresse erreichbar:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/
„Housemakeover“ ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
14 Ausschluss des Widerrufrechtes
Der Auftraggeber hat kein Widerrufsrecht, da es sich bei den Arbeiten von „Housemakeover“ um individuell angefertigte Werke handelt, für die das Widerrufsrecht gesetzlich ausgeschlossen ist.
„Housemakeover“ bietet auch darüber hinaus kein vertragliches Rücktrittsrecht an.
15 Schlussbestimmungen
Auf Verträge zwischen den Parteien findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Auftraggeber als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
Sofern es sich beim Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen den Parteien der Sitz von „Housemakeover“.
16 Salvatorische Klausel
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen bestehen. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.
Mit unseren Visualisierungen bekommen Sie vor dem Umbau einen realistischen Einblick Ihres Bauvorhabens und vermeiden so Fehlinvestitionen bei der Haussanierung.
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